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Vorratsdatenspeicherung ausgebremst

Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Vorratsdatenspeicherung in einer einstweiligen Anordnung erheblich ein.

Dort heißt es unter anderem:
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.


Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Weitere Informationen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/209/1/lang,de/

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